
Erfahrungen unserer Mandanten
Lesen Sie, wie wir Menschen in Basel und der ganzen Schweiz bei ihren Rentenansprüchen geholfen haben
Zur StartseiteWas unsere Mandanten sagen
Authentische Rückmeldungen von Menschen, denen wir bei ihren pensionsrechtlichen Anliegen geholfen haben
Robert M.
Basel
Nach jahrelanger Auseinandersetzung mit der Ausgleichskasse über fehlende Beitragsjahre aus meiner Zeit im Ausland hat Renten Anois endlich Klarheit geschaffen. Die Einsprache wurde professionell vorbereitet und erfolgreich durchgesetzt.
September 2025 • AHV-Rechtsschutz
Sandra K.
Riehen
Die Beratung zur Pensionsoptimierung war äußerst wertvoll. Detaillierte Berechnungen verschiedener Szenarien haben mir geholfen, die richtige Entscheidung zwischen Kapitalbezug und Rente zu treffen. Sehr kompetent und verständlich erklärt.
September 2025 • Pensionsoptimierung
Thomas W.
Allschwil
Meine Pensionskasse wollte Leistungen aufgrund einer Sanierung kürzen. Renten Anois hat die rechtliche Grundlage geprüft und erfolgreich dagegen Einspruch erhoben. Das Verfahren wurde professionell und zügig durchgeführt.
August 2025 • Berufliche Vorsorge
Maria H.
Basel
Hervorragende Unterstützung bei der Koordination meiner Rentenansprüche aus Deutschland und der Schweiz. Die Kanzlei kennt sich bestens mit internationalen Sozialversicherungsabkommen aus und hat alle Ansprüche erfolgreich geltend gemacht.
August 2025 • AHV-Rechtsschutz
Peter G.
Münchenstein
Die Beratung zum optimalen Zeitpunkt für den AHV-Vorbezug war sehr aufschlussreich. Alle Vor- und Nachteile wurden klar dargelegt. Ich fühle mich jetzt sicher in meiner Entscheidung und gut vorbereitet auf die Pensionierung.
September 2025 • Pensionsoptimierung
Anna B.
Binningen
Kompetente Vertretung bei einem komplexen Fall mit meiner Pensionskasse. Die Kanzlei hat sich intensiv mit den Reglementen auseinandergesetzt und konnte nachweisen, dass mir höhere Leistungen zustehen. Das Verfahren wurde transparent geführt.
Juli 2025 • Berufliche Vorsorge
Erfolgsgeschichten
Erfolgreiche Durchsetzung von AHV-Ansprüchen nach Auslandsaufenthalt
Hans F., 64 Jahre, Basel
Ausgangssituation
Herr F. hatte während seiner Karriere mehrere Jahre im Ausland gearbeitet. Bei der Beantragung seiner AHV-Rente stellte sich heraus, dass diese Beitragsjahre nicht vollständig angerechnet worden waren. Die Ausgleichskasse lehnte eine Nachprüfung zunächst ab und verwies auf fehlende Unterlagen aus dem Ausland.
Unsere Vorgehensweise
Wir analysierten die vorhandenen Arbeitsverträge und Lohnabrechnungen und forderten bei den ausländischen Sozialversicherungsträgern detaillierte Bestätigungen an. Durch die Anwendung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU konnten wir nachweisen, dass die Beitragsjahre vollständig anzurechnen waren. Eine formelle Einsprache wurde bei der Ausgleichskasse eingereicht.
Ergebnis
Nach einem dreimonatigen Verfahren wurde die ursprüngliche Verfügung korrigiert. Die vollständige Anerkennung der Auslandsjahre führte zu einer monatlichen Rentenerhöhung von CHF 340. Zusätzlich wurden die zu wenig ausbezahlten Beträge der vergangenen Monate nachbezahlt.
Wichtige Erkenntnisse
Dieser Fall zeigt, wie wichtig die genaue Überprüfung von Beitragsverläufen ist, insbesondere bei internationalen Karriereverläufen. Die Kenntnis der Sozialversicherungsabkommen war entscheidend für den Erfolg.
Abwehr ungerechtfertigter Leistungskürzungen bei Pensionskasse
Elisabeth S., 58 Jahre, Riehen
Ausgangssituation
Frau S. erhielt von ihrer Pensionskasse die Mitteilung, dass aufgrund einer Sanierung ihre zukünftige Altersrente um 12% gekürzt werden würde. Die Begründung bezog sich auf eine allgemeine finanzielle Unterdeckung der Vorsorgeeinrichtung. Sie war verunsichert, ob diese Kürzung rechtmäßig war.
Unsere Vorgehensweise
Wir prüften das Pensionskassenreglement und die Sanierungspläne im Detail. Dabei stellten wir fest, dass die vorgeschlagenen Kürzungen die rechtlichen Anforderungen für Sanierungsmassnahmen nicht erfüllten. Insbesondere war nicht nachgewiesen, dass mildere Massnahmen ausgeschöpft worden waren. Wir reichten eine formelle Einsprache beim Stiftungsrat ein und forderten die Nachweise für die Notwendigkeit der Massnahmen.
Ergebnis
Nach einem elfmonatigen Verfahren, das auch die kantonale Aufsichtsbehörde einbezog, musste die Pensionskasse ihre Sanierungsmassnahmen überarbeiten. Die Kürzung für Frau S. wurde auf 3% reduziert, und alternative Massnahmen wie erhöhte Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge wurden eingeführt. Dies bewahrte ihre Altersvorsorge weitgehend.
Wichtige Erkenntnisse
Sanierungsmassnahmen von Pensionskassen müssen strengen rechtlichen Anforderungen genügen. Eine kritische Überprüfung durch spezialisierte Anwälte kann unverhältnismäßige Eingriffe in die Altersvorsorge verhindern.
Optimale Pensionsplanung führt zu signifikanten Ersparnissen
Daniel R., 61 Jahre, Allschwil
Ausgangssituation
Herr R. plante seine Pensionierung in drei Jahren und war unsicher über die optimale Gestaltung. Er hatte die Möglichkeit, einen Teil seines Pensionskassenguthabens als Kapital zu beziehen, war aber unsicher über die steuerlichen und finanziellen Folgen dieser Entscheidung.
Unsere Vorgehensweise
Wir führten eine umfassende Analyse seiner Vorsorgesituation durch, einschließlich AHV-Ansprüche, Pensionskassenguthaben und Säule 3a. Verschiedene Szenarien wurden durchgerechnet: vollständiger Rentenbezug, teilweiser Kapitalbezug und maximaler Kapitalbezug. Dabei berücksichtigten wir steuerliche Aspekte, Lebenserwartung und seine persönlichen Ziele. Zusätzlich prüften wir Möglichkeiten für freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse zur Steueroptimierung.
Ergebnis
Basierend auf unseren Berechnungen entschied sich Herr R. für einen gestaffelten Bezug: teilweiser Kapitalbezug aus der Pensionskasse kombiniert mit Rentenbezug für die Grundsicherung. Durch strategische Einkäufe in den zwei Jahren vor der Pensionierung konnte er zudem Steuern in Höhe von CHF 42'000 einsparen. Die Gesamtstrategie sichert ihm ein höheres verfügbares Einkommen im Ruhestand bei gleichzeitiger finanzieller Flexibilität.
Wichtige Erkenntnisse
Eine frühzeitige und umfassende Pensionsplanung kann erhebliche finanzielle Vorteile bringen. Die Kombination aus rechtlicher Expertise und strategischer Finanzplanung ist entscheidend für optimale Ergebnisse.
Kontaktinformationen
Anschrift
Unsere Kanzlei in Basel
Renten Anois
Augustinergasse 22
4051 Basel
Schweiz
Kontakt
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E-Mail: info@rentenanois.com
Öffnungszeiten:
Mo-Fr: 08:00 - 18:00 Uhr
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Wir konzentrieren uns ausschließlich auf Pensionsrecht und verfügen über tiefgreifende Kenntnisse des Schweizer Vorsorgesystems.
Erfahrung
Über 15 Jahre Erfahrung in der Vertretung von Mandanten in allen Instanzen bis zum Bundesgericht.
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Klare Kommunikation über Kosten, Erfolgsaussichten und Verfahrensschritte in allen Mandaten.
Engagement
Konsequente Verfolgung Ihrer Interessen mit strategischem Vorgehen und juristischer Präzision.
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